Die Ausgleichsstiftung Landwirtschaft und Umwelt verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für wissenschaftliche Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EstDV) auszustellen.

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Ausgleichsstiftung Landwirtschaft und Umwelt
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